Freiberufliche Krankenpflege
Selbständige Existenz in der Krankenpflege
In der Krankenpflege freiberuflich zu arbeiten ist in der Regel überhaupt gar kein Problem.
Wichtig ist nur, dass der jeweilige Krankenpflege Freiberufler eine dem entsprechend qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat und einen Gewerbeschein besitzt, sprich beim Finanzamt als freiberuflich Tätiger vermerkt ist.
Denn immerhin ist Krankenpflege als selbständige Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit. Und das bedeutet auch, dass man, wenn man sich in der häuslicher Krankenpflege selbständig macht, auch Einkünfte für freiberufliche Tätigkeit erhalten darf.
Selbständige Existenz Krankenpflege
Wenn aber für die freiberufliche Krankenpflege Personal eingestellt würde, dann müsste man selbst als Freiberufler zusätzlich noch eine praktische Tätigkeit ausüben.
Denn wenn dem nicht so ist, würde die freiberufliche Tätigkeit in der Krankenpflege automatisch als eine gewerbliche eingestuft.
In jedem Fall bedeutet freiberufliche Krankenpflege aber, dass die zu pflegenden Patienten zu Hause aufgesucht werden und dort vor Ort auch entsprechend versorgt werden müssen.
Die Krankenpflege kommt also zum Patienten nach Hause und verrichtet dort neben alle Tätigkeiten. Diese Aufgaben dürfen aber nur bei ausreichender Qualifikation der jeweiligen Pflegekraft ausgeführt werden.
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