Haushaltshilfe als Reinigungskraft

Die Haushaltshilfe als Reinigungskraft

Nicht jeder kann sich selbst um seinen Haushalt kümmern, sei es aus beruflichen und zeitlichen oder aus gesundheitlichen Gründen. Ob staatlich gefördert oder privat eingestellt, wertvolle Unterstützung bietet hier eine Reinigungskraft.

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Sie säubert und pflegt alles, was im Haushalt anfällt, vom Fußboden bis zur Decke. Neben allgemeinen Aufräumarbeiten gehört, natürlich je nach Absprache, das Kehren und nasse Aufwischen der glatten Fußböden, das Saugen und Reinigen der Teppichböden, das Staubwischen und die Pflege der Polstermöbel zu ihren Aufgaben.

Daneben putzt sie Fenster, wäscht bei Bedarf die Gardinen und hängt sie auf und ab. In der Küche spült und verräumt sie das Geschirr, kümmert sich um saubere Küchenmöbel und Geräte, im Badezimmer übernimmt sie die Reinigung und Pflege der sanitären Einrichtungsgegenstände.

Die Mülltrennung und -entsorgung gehört ebenso in ihren Zuständigkeitsbereich wie das Wechseln der Bettwäsche oder das Gießen der Pflanzen. Reinigungskräfte übernehmen überdies leichtere Gartenarbeiten sowie die Pflichten der Kehrwoche bei Mietwohnungen.

Wie oft geputzt wird und zu welchen Arbeitszeiten stimmen Auftraggeber und Reinigungskraft untereinander ab. So ist es möglich, dass die Haushilfshilfe dann arbeitet, wenn der Auftraggeber nicht zu Hause ist, in den frühen Morgenstunden oder spät am Abend, ausschließlich an Werktagen oder in regelmäßigen Abständen.

Wer bedarf eine Haushaltshilfe? Hier ein Beispiel auf Video:

 

Dienstmädchen und Hausboten 

Professionelle Reinigungskräfte als Haushaltshilfe haben eine lange Tradition. Schon in der Antike hatten, wenn damals auch nur wohlhabende oder adelige Familien, Bedienstete, die die Aufgaben der Haushaltsführung übernahmen.

Im Verlauf wurden für Dienstmädchen und Hausboten sogar eigene Uniformen gestellt, die zudem die Hierarchie innerhalb des Hauspersonal kennzeichneten, Noch bin in die Mitte des 20. Jahrhunderts war Hauspersonal relativ weit verbreitet. Heute sagt der Status einer Reinigungskraft natürlich nichts mehr über den gesellschaftlichen Status aus. Die heutige Reinigungskraft ist vielmehr eine wertvolle Entlastung, deren Pflichten – und Rechte – in einem Vertrag geregelt sind.

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