8 Gesundheitsmythen auf dem Prüfstand

8 Gesundheitsmythen auf dem Prüfstand

Es gibt kaum ein Thema, zu dem es so viele Theorien und Ratschläge gibt wie zur Gesundheit. Und so kennt vermutlich jeder allerlei vermeintliche Wahrheiten, die von Generation zu Generation weitergegeben werden.

8 Gesundheitsmythen auf dem Prüfstand

Dass einige Behauptungen wie zum Beispiel, dass die Augen so bleiben, wenn jemand zum Spaß schielt, Quatsch sind, zeigt sich spätestens beim Selbstversuch. Andere Ratschläge hingegen klingen durchaus logisch und plausibel.

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5 Fragen zum Medikamentenplan

5 Fragen zum Medikamentenplan

Es kommt recht oft vor, dass ein Patient regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen muss. Umso wichtiger ist dann, dass er den Überblick behält. Denn Fehler bei der Einnahme können dazu führen, dass die Arzneimittel nicht so wirken, wie sie sollen.

5 Fragen zum Medikamentenplan

Aber auch die Ärzte, bei denen der Patient in Behandlung ist, müssen über die Medikation Bescheid wissen. Nur so lässt sich nämlich das Risiko minimieren, dass es zwischen den verordneten Medikamenten zu unerwünschten Wechselwirkungen kommt.

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Infos zur Bildungsprämie für pflegende Angehörige

Infos zur Bildungsprämie für pflegende Angehörige

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, stellt sich die Frage, wer die Pflege und Betreuung übernehmen soll. In einigen Fällen wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt, in anderen Fällen läuft es auf die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung hinaus. Doch oft ist es auch ein Verwandter, der zur Pflegeperson wird.

Infos zur Bildungsprämie für pflegende Angehörige

Eine pflegebedürftige Person zu betreuen und zu versorgen und zusätzlich dazu beruftätig zu sein, gestaltet sich im Alltag aber sehr schwierig. Deshalb hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, um die Pflege und den Beruf miteinander zu vereinen.

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Pflege und Beruf vereinen – die Möglichkeiten im Überblick, 2. Teil

Pflege und Beruf vereinen – die Möglichkeiten im Überblick, 2. Teil

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, stellt das alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Denn es gilt nicht nur, persönlich mit der Situation klarzukommen.

Pflege und Beruf vereinen - die Möglichkeiten im Überblick, 2. Teil

Vielmehr muss auch geklärt werden, wer sich künftig um die Pflege kümmern wird. Außerdem gilt es, die Betreuung zu organisieren. Das alles neben dem Beruf zu erledigen, ist schwierig.

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Pflege und Beruf vereinen – die Möglichkeiten im Überblick, Teil 1

Pflege und Beruf vereinen – die Möglichkeiten im Überblick, Teil 1

Ein naher Angehöriger wird plötzlich zum Pflegefall. Also muss seine künftige Betreuung organisiert werden. Vielleicht möchte auch ein Familienmitglied die Pflege selbst übernehmen. Allerdings ist da noch die Berufstätigkeit. – Diese Situation kommt sehr oft vor.

Pflege und Beruf vereinen - die Möglichkeiten im Überblick, Teil 1

Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten auf den Weg gebracht, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Dazu gehören zum einen unterschiedliche Auszeiten, die eine Pflegeperson vom Beruf nehmen kann. Zum anderen gibt es finanzielle Hilfen, die Lohneinbußen auffangen sollen.

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Die Neuerungen in der Pflege 2019

Die Neuerungen in der Pflege 2019

Mehr Personal, ein neues Bewertungssystem für Pflegeheime, Brückenteilzeit für pflegende Angehörige: Der Gesetzgeber hat an einigen Stellen nachgebessert. Wir nennen die wichtigsten Neuerungen in der Pflege, die das Jahr 2019 mit sich bringt.

Die Neuerungen in der Pflege 2019

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Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 6. Teil

Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 6. Teil

Wer auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, ist gleichzeitig von der Einrichtung abhängig, die die Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt. Um Betroffene zu schützen, in ihren Rechten zu stärken und mögliche Nachteile auszugleichen, hat der Gesetzgeber das sogenannte Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG, auf den Weg gebracht.

Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 6. Teil

Allerdings können Betroffene nur dann von gesetzlichen Regelungen profitieren, wenn sie ihre Rechte überhaupt kennen. Aus diesem Grund haben wir einen ausführlichen Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zusammengestellt.

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Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 5. Teil

Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 5. Teil

Sicherlich ist es keine leichte Entscheidung, die eigene Wohnung aufzugeben und in eine betreute Wohneinrichtung umzuziehen. Und es kann durchaus seine Zeit dauern, bis sich der Betroffene in seinem neuen Umfeld eingelebt hat. Doch im Alter, bei Krankheit und je nach Familiensituation ist der Umzug oft die beste Lösung, um eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sicherzustellen.

Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Durch den Einzug in eine betreute Wohneinrichtung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Betroffenen und einem Unternehmen.

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Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 4. Teil

Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 4. Teil

Natürlich fällt es schwer, das vertraute Umfeld aufzugeben und in einer betreuten Wohneinrichtung ein neues zu Hause zu finden. Doch mit Blick auf das Alter, den Gesundheitszustand oder die familiäre Situation ist der Umzug nicht selten für alle Beteiligten die beste Lösung.

Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Denn in der Einrichtung ist sichergestellt, dass der Betroffene professionell und bedarfsgerecht gepflegt und betreut wird.

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Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 3. Teil

Auch wenn es sich viele anders wünschen würden: Bis zum Schluss ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld zu führen, ist oft nicht möglich. Denn das fortgeschrittene Alter oder gesundheitliche Einschränkungen werden zur großen Hürde im Alltag – und zwingen so manchen dazu, die eigene Wohnung aufzugeben. Zumal nicht jeder Betroffene Angehörige hat, die sich um die Pflege und Betreuung kümmern können.

Betreuungsvertragsgesetz

Natürlich ist es kein einfacher Schritt, in eine betreute Einrichtung umzuziehen und die Pflege in die Hände eines Dritten zu geben. Der Betroffene ist auf die Leistungen des Anbieters angewiesen. Gleichzeitig ist er meist der schwächere Partner im Vertragsverhältnis. Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 3. Teil weiterlesen