Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 6. Teil
Wer auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, ist gleichzeitig von der Einrichtung abhängig, die die Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt. Um Betroffene zu schützen, in ihren Rechten zu stärken und mögliche Nachteile auszugleichen, hat der Gesetzgeber das sogenannte Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG, auf den Weg gebracht.
Allerdings können Betroffene nur dann von gesetzlichen Regelungen profitieren, wenn sie ihre Rechte überhaupt kennen. Aus diesem Grund haben wir einen ausführlichen Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zusammengestellt.
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