Was sind Entlastungsleistungen?
Seit Jahresbeginn 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegeraden 1 bis 5, die ambulant gepflegt werden, einen Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Die Höhe dieser Entlastungsleistungen beläuft sich auf 125 Euro pro Monat. Dabei kann das Geld unterschiedlich genutzt werden.