Wichtige Infos zur Vorsorgevollmacht

Alle wichtigen Infos zum Thema Vorsorgevollmacht

Eine plötzliche Erkrankung oder ein schwerer Unfall können schnell dazu führen, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sind für einen solchen Fall im Vorfeld keine Vorkehrungen getroffen worden, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der sich dann um alle Angelegenheiten kümmert.

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Um dies zu vermeiden, kann eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden, die eine oder mehrere Personen dazu bevollmächtigt, den Betroffenen bei entsprechenden Entscheidungen zu vertreten.

Zu unterscheiden gilt dabei allerdings zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Während sich eine Patientenverfügung auf Entscheidungen hinsichtlich einer medizinischen Behandlung bezieht, regelt eine Vorsorgevollmacht vermögensrechtlichte Angelegenheiten, wobei es natürlich möglich ist, beide Vorkehrungen miteinander zu verknüpfen. 

       

Im Rahmen einer Vollsorgevollmacht obliegt es der Entscheidung des Betroffenen, wem er entsprechende Vollmachten erteilt. Zu bedenken gilt hierbei, dass der Bevollmächtige keinerlei gerichtlicher Aufsicht unterliegt, so dass ein entsprechendes Vertrauensverhältnis unabdingbar ist.

Wichtig ist zudem, mit dem Bevollmächtigten abzusprechen, ob er mit dieser Aufgabe überhaupt betraut werden möchte. Hintergrund hierzu ist, dass es sich bei einer Vorsorgevollmacht um einen Vertrag handelt und der Bevollmächtigte haftbar gemacht werden kann, wenn er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder diese wissentlich verletzt.  

       

Als Bevollmächtigter kann prinzipiell jeder eingesetzt werden, der volljährig und in vollem Umfang geschäftsfähig ist, denn durch die Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte auch das Recht, Verträge im Namen des Betroffenen zu unterschreiben oder aufzulösen. 

Werden mehrere Bevollmächtigte eingesetzt, können die Aufgaben entsprechend ihrer Kompetenzen aufgeteilt werden. Wichtig ist allerdings zu berücksichtigen, ob aus den Formulierungen hervorgeht, ob und welche Entscheidungen gemeinsam von allen Bevollmächtigten getroffen werden müssen. 

       

Insgesamt sollte die Vorsorgevollmacht die Aufgabenbereiche Vermögen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wohnung und Miete, Pflegebedürftigkeit, Bestimmung des Aufenthaltsortes, Vertretung vor Ämtern und Behörden, Beauftragung von Anwälten und Vertretung vor Gericht sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Post, Korrespondenz sowie Versicherungen und Vertragsgeschäften regeln. 

Wichtig dabei ist, dass die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigen eindeutig festgelegt sind, der Zweck seiner Vorgehensweise definiert ist und auch deutlich wird, welcher Zeitpunkt und welche Umstände den Einsatz der Vollmacht rechtfertigen. 

       

Auch wenn die Vorsorgevollmacht immer schriftlich festgehalten werden sollte, da sie im Bedarfsfall im Original vorgelegt werden muss, ist eine notarielle Bekurdung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Ausnahme stellen hierbei allerdings Regelungen dar, die Grundstücke oder Firmeneigentum betreffen. Dennoch ist eine Bekurdung durch den Notar häufig sinnvoll, da dieser helfen kann, individuelle Regelungen formal richtig zu formulieren. 

       

Möglich ist, die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dies ist insofern von Vorteil, als dass die Vormundschaftsgerichte im Fall einer Entscheidung überprüfen können, ob eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Die Gebühren für die Registrierung bewegen sich zwischen 13 und 16 Euro, die Kosten für die notarielle Beurkundung ergibt sich in Abhängigkeit zum Einkommen.

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