Übersicht zur Kinderkrankenpflege

Übersicht zur Kinderkrankenpflege

Die Kinderkrankenpflege als Teilbereich der Krankenpflege wird von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern ausgeübt. 

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Dabei erfolgt die Kinderkrankenpflege sowohl auf den Säuglings- und Kinderstationen in Krankenhäusern und Kliniken als auch in Form von ambulanter Pflege zu Hause. 

 

Hier alle wichtigen Infos über die Kinderkrankenpflege,
für Pflegepersonal und für Eltern:

       

Das Aufgabengebiet der Kinderkrankenpflege umfasst die Pflege, Behandlung und Betreuung von gesunden Neugeborenen bis hin zu schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen. Dabei führt die Pflegekraft medizinisch-pflegerische Tätigkeiten durch und unterstützt das Kind und seine Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags und in Krisensituationen.

Im Hinblick auf die Wiederherstellung und Verbesserung oder Erhaltung des Gesundheitszustands arbeitet die Kinderpflegehilfe mit weiteren Berufsgruppen zusammen, wozu beispielsweise Ärzte, Krankengymnasten oder Ernährungsberater gehören.

       

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger dauert in aller Regel drei Jahre. Zu den Voraussetzungen gehört die Mittlere Reife, Schüler mit Hauptschulabschluss müssen eine Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Dauer absolviert haben.

       

In häuslicher Pflege werden in Deutschland pro Jahr etwa 10.000 schwerstkranke Kinder gepflegt. Die meisten der etwa 150 Kinderpflegedienste befinden sich in Städten und größeren Ortschaften und da ländliche Gegenden häufig unterversorgt sind, können die Einzugsgebiete der Kinderpflegedienste bis zu 100km groß sein.

       

Die meisten Kinder, die in häuslicher Pflege betreut werden, leiden an akuten oder chronischen Erkrankungen der Atemwege, an mehrfachen Behinderungen, an neurologischen Erkrankungen, an Stoffwechselerkrankungen sowie an Ernährungs- und Wachstumsstörungen. Mit etwa 54% Prozent sind die meisten Kinder dabei jünger als ein Jahr und in erster Linie handelt es sich um Kinder, die als Frühgeborene auf die Welt kamen. 

Weitere 20% der Kinder, die zu Hause gepflegt werden, gehören in die Altersgruppe zwischen einem und fünf Jahren. Nachdem das fallbezogene Abrechnungssystem für Krankenhäuser eingeführt wurde und dieses auch die Kinderstationen betrifft, werden auch Kinder so früh wie möglich nach Hause entlassen. Für die Zukunft bedeutet das, dass auch der häuslichen Kinderkrankenpflege eine verstärkte Bedeutung zukommen wird.

       

Der Gesetzgeber sieht drei Stellen vor, in deren Zuständigkeit die Finanzierung der Kinderkrankenpflege fällt, die Krankenkassen, die Pflegekassen sowie die Sozial- und Jugendämter. Die Krankenkassen finanzieren die häusliche Kinderkrankenpflege vor allem für schwerkranke Kinder, die anstelle eines Krankenhausaufenthaltes oder von Fachpersonal zu Hause gepflegt werden, um das Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles sicherzustellen. 

Daneben können Eltern den Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen, wenn der Haushalt aufgrund einer Erkrankung nicht selbst geführt werden kann und mindestens ein Kind in dem Haushalt lebt, das behindert oder jünger ist als zwölf Jahre. Daneben bezuschussen die Krankenkassen die Kosten für notwendige Heil- und Hilfsmittel.

Eltern, deren Kind in eine Pflegestufe eingestuft ist, können Leistungen von den Pflegekassen in Anspruch nehmen, wobei sich die Höhe der Leistungen aus der Pflegestufe ergibt. Zu diesen Leistungen gehören Pflegegeld, Pflegesach- oder Kombinationsleistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Verhinderung- und Kurzzeitpflege sowie zusätzlicher Betreuungspflege.

Daneben beteiligen sich die Pflegekassen an Hilfsmitteln, technischen Hilfsmitteln und krankengerechten Umbauten des Wohnumfeldes, übernehmen Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung und finanzieren Beratungseinsätze der Pflegedienste sowie Pflegekurse. 

Zudem können Eltern kranker und pflegebedürftiger Kinder Hilfe von den Sozial- und Jugendämtern beantragen, wobei die gewährten Hilfeleistungen hier einkommensabhängig gewährt werden. Möglich sind Eingliederungshilfen, Pflegehilfen, Erziehungshilfen sowie Hilfe für Kinder in Notsituationen und für geistig behinderte Kinder und Jugendliche.

Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe:

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