Private Krankenversicherung die bessere Lösung?

Die wichtigsten Tipps und Infos, warum die private Krankenversicherung doch die bessere Lösung sein kann

Mitte 2011 hatten rund neun Millionen Deutsche eine private Krankenvollversicherung, weitere 22 Millionen verfügten über eine private Krankenzusatzversicherung, beispielsweise um sich bessere Leistungen bei Auslandsreisen, im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen oder im Fall eines stationären Aufenthaltes zu sichern.

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Alljährlich zum Jahresende liegen dann die Schreiben der privaten Krankenversicherungen im Briefkasten, aus denen hervorgeht, wie hoch die Beiträge im folgenden Jahr ausfallen werden. Seit einigen Jahren gilt dabei, dass die Beitragshöhen nicht sinken, sondern bestenfalls gleich bleiben oder sogar deutlich steigen. 

Gerade für ältere Versicherte sind die Klagen über mitunter regelrechte Beitragsexplosionen sicherlich nicht unbegründet, allerdings muss doch ein wenig differenziert werden. Nicht alle privaten Krankenversicherungen wirtschaften nachteilig und sind so schlecht wie bisweilen ihr Ruf. Zudem kann der Versicherte, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, immer auch ein Stück weit Einfluss auf seine Beitragshöhe nehmen.

Die wichtigsten Tipps und Infos, wann und warum die private Krankenversicherung doch die bessere Lösung sein kann, erklärt die folgende Übersicht:  

Wer eine private Krankenversicherung abschließen kann und sollte

Bei einem festangestellten Arbeitnehmer entscheidet das jährliche Einkommen darüber, ob er von der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln kann. Jedes Jahr legt die Bundesregierung hierfür die sogenannte Versicherungspflichtgrenze fest. Im Jahr 2012 liegt diese Grenze bei 50.850 Euro pro Jahr oder 4.237,50 Euro pro Monat und jeder, der soviel oder mehr verdient, kann sich privat krankenversichern. 

Dabei umfasst das Jahreseinkommen aber nicht nur die monatlichen Entgelte, sondern auch zusätzliche Zahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Wichtig ist allerdings, die Versicherungspflichtgrenze nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Letztere liegt für 2012 bei 45.900 Euro und legt den Wert fest, bis zu dem die GKV den einheitlichen Beitrag von 15,5 Prozent berechnet. 

Das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Beitragsberechnung für die GKV nicht berücksichtigt. Für Selbstständige, Freiberufler und Berufsgruppen wie Künstler oder Landwirte gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht. 

Sie sind zwar grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV, können aber einen entsprechenden Antrag stellen und unabhängig von ihrem Einkommen selbst entscheiden, ob sie Mitglieder in der GKV oder in der PKV sein möchten. Ähnlich ist es bei Beamten, für die die Einkommensgrenze ebenfalls nicht gilt. Ein Vorteil der PKV liegt darin, dass die Beiträge hier individuell ermittelt werden. Anders als in der GKV, in der der Beitrag pauschal 15,5 Prozent des Einkommens beträgt, ergibt sich die Beitragshöhe in der PKV aus mehreren Faktoren. Ein wesentlicher Faktor dabei ist der gewünschte Versicherungsumfang und je mehr Leistungen der Versicherte in seinen Versicherungsvertrag aufnimmt, desto höher wird auch sein Beitrag. Daneben spielen persönliche Merkmale und Eigenschaften eine entscheidende Rolle. 

So zahlen jüngere Versicherungsnehmer niedrigere Beiträge als ältere Versicherte und bis zur Einführung der Unisex-Tarife fielen die Beiträge für Frauen höher aus als die Beiträge für Männer. Außerdem fließt der Gesundheitszustand in die Beitragsermittlung ein. So müssen Versicherte vor Vertragsabschluss einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, der teilweise durch ärztliche Gutachten ergänzt wird. 

Je nach Vorerkrankungen, chronischen Leiden und persönlichen Risikofaktoren kann die PKV Risikoaufschläge erheben, bestimmte Leistungen ausschließen oder den Antrag sogar komplett ablehnen. Grundsätzlich gilt also, dass die PKV umso kostengünstiger ist, je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist. Im Unterschied zur GKV setzt sich der Beitrag für die PKV aber aus zwei Bestandteilen zusammen. Die GKV verwendet den gesamten Beitrag, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. 

Die PKV hingegen verwendet einen Teil des Beitrags, um die Kosten für die laufenden Ausgaben zu decken. Der andere Teil fließt in einen Topf, mit dem eine Kapitalreserve gebildet wird. Diese sogenannten Altersrückstellungen sollen verhindern, dass die höheren Kosten für den Gesundheitsschutz im Alter durch übermäßige Beitragserhöhungen ausgeglichen werden müssen.    

Die Pluspunkte der PKV

Zu den größten Pluspunkten der PKV gehört, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert sind. Das bedeutet, die Versicherungsleistungen, die Versicherter und Versicherung im Vertrag vereinbart haben, sind verbindlich und fest versprochen. Anders als in der GKV müssen Privatversicherte somit nicht befürchten, dass die Beiträge trotz gleicher Leistungen steigen oder das Leistungspaket infolge einer Gesundheitsreform gekürzt wird. 

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Privatpatienten in den meisten Fällen bevorzugt behandelt werden. Dies mag zwar nicht immer fair sein, aber einem Arzt bringen Privatpatienten eben mitunter ein zwei- bis dreifach höheres Honorar ein als Kassenpatienten. Der dritte Pluspunkt liegt darin, dass Privatversicherte selbst Einfluss auf ihre Beitragshöhe nehmen können. So ist es beispielsweise möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. 

Dadurch trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, entweder bezogen auf die Gesamtkosten in einem Jahr oder für bestimmte Einzelleistungen, muss im Gegenzug aber auch nur einen geringeren Beitrag bezahlen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, in einen anderen Tarif innerhalb der Versicherung zu wechseln, indem bestimmte Leistungen aus dem bisherigen Versicherungsumfang gestrichen werden. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer hingegen ist vor allem bei älteren Versicherungsnehmern oft wenig sinnvoll, denn sie würden dadurch ihre Altersrückstellungen verlieren. 

Lediglich Versicherte, die vergleichsweise kurz bei einer PKV sind, dürfen nach neuen Regelungen einen Großteil ihrer bislang angesparten Alterrückstellungen zu einem anderen Anbieter mitnehmen.   

Die Schwachpunkte der PKV

Der vermutlich größte Schwachpunkt der PKV ist, dass sie keine Familienversicherung kennt. Anders als in der GKV ist es somit nicht möglich, den Ehepartner ohne Einkommen und die Kinder kostenfrei mitzuversichern. Erzielt der Ehepartner ein ausreichend hohes Einkommen, benötigt er einen eigenen Versicherungsvertrag, ansonsten muss er sich selbst in der GKV versichern. Die Kinder müssen immer in der PKV versichert werden, auch wenn nur ein Partner eine private Krankenversicherung hat und der andere Partner gesetzlich krankenversichert ist. Dabei benötigt jedes Kind seinen eigenen Versicherungsvertrag. 

Die Prämien sind dabei zwar deutlich geringer als für Erwachsene, können allerdings durchaus mit rund 200 Euro monatlich zu Buche schlagen. Arbeitnehmer müssen die Beiträge für die PKV nicht komplett aus eigener Tasche finanzieren, die Zuschüsse des Arbeitgebers sind jedoch maximal so hoch wie der Arbeitgeberhöchstbeitrag zur GKV. 

Mögliche Differenzen muss der Versicherte dann wieder selbst ausgleichen. Gerade für Familien gilt daher, dass die PKV mit einem Kind durchaus noch eine gute Lösung sein kann, ab zwei Kindern wird sie jedoch meist schlichtweg zu teuer. Ein kleiner Lichtblick in diesem Zusammenhang ist aber wiederum, dass bei Neugeborenen keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Bekommt der Privatversicherte Nachwuchs und meldet er sein Kind bei der PKV an, wird das Kind also auf jeden Fall versichert, selbst wenn es eine schwere Erkrankung haben sollte. 

Problematisch wird es aber wieder, wenn der Privatversicherte in die GKV zurückkehren möchte. Dies ist letztlich nämlich nur in zwei Fällen möglich, und zwar zum einen bei Arbeitslosigkeit und zum anderen, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

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