Fragen und Antworten zur Organspende

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende 

Die Organspende ist ein nicht unbedingt beliebtes, aber doch sehr wichtiges Thema. Jeder kann in die Situation kommen, dass er selbst oder eine ihm nahestehende Person dringend auf ein fremdes Organ angewiesen ist. 

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Genauso kann jeder früher oder später mit der Frage konfrontiert sein, ob er seine eigenen Organe oder die Organe eines nahen Angehörigen für eine Organspende freigibt und damit einem anderen ein Weiterleben ermöglicht.

Ein Grund dafür, weshalb es vielen Menschen schwerfällt, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, ist sicherlich, dass die Organspende immer auch mit der Beschäftigung mit dem Tod einhergeht. Ein anderer Grund ist, dass sehr viel Unsicherheit herrscht. Viele wissen nicht, wie eine Organspende abläuft oder haben völlig falsche Vorstellungen.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, beschäftigt sich die folgende Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende:   

Welche Organe kommen für eine Organspende in Frage?

In Deutschland werden das Herz, die Lunge, die Leber, die Nieren, der Darm, die Bauspeicheldrüse und die Augenhornhäute verpflanzt. Die überwiegende Mehrheit aller Organspenden sind dabei sogenannte postmortale Organspenden. Postmortale Organspende bedeutet, dass die Organe erst dann entnommen werden, wenn beim Spender der Hirntod eingetreten ist. 

Neben der postmortalen Organspende gibt es noch die Lebendspende, die aber nur in Ausnahmefällen durchgeführt wird. Die Lebendspende beschränkt sich außerdem in Deutschland auf die Nieren und auf Teile der Leber.  

Welche Voraussetzungen muss ein Empfänger erfüllen?

Damit der Betroffene eine Organspende erhalten kann, muss er auf der Warteliste der Stiftung Eurotransplant stehen. Der behandelnde Arzt überweist seinen Patienten dafür an ein Transplantationszentrum, in dem umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen werden zum einen die gesundheitlichen Schäden und die Risiken, die mit einer Transplantation verbunden sind, ermittelt. 

Zum anderen werden die Gewebemerkmale exakt bestimmt, um so ein geeignetes Spenderorgan auswählen zu können. Stellt sich bei den Untersuchungen heraus, dass keine andere erfolgversprechende Therapie zur Verfügung steht, dass durch die Erkrankung des Patienten eine lebensbedrohliche Situation vorliegt oder vorliegen wird und dass eine Transplantation möglich ist, wird der Patient auf die Warteliste gesetzt. 

In der Folgezeit führt der behandelnde Arzt mindestens alle drei Monate eine Kontrolluntersuchung durch, um den Status „transplantabel“ zu bestätigen. Stellt sich bei einer Kontrolluntersuchung heraus, dass eine Erkrankung hinzugekommen ist, die zwar grundsätzlich therapierbar ist, eine Transplantation zum jetzigen Zeitpunkt aber unmöglich macht, wird der Status des Patienten auf der Warteliste vorübergehend in „nicht transplantabel“ geändert. 

Wie wird der Hirntod des Spenders festgestellt?

Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist der Hirntod des Spenders. Dieser ist dann eingetreten, wenn das gesamte Gehirn vollständig und endgültig ausgefallen ist. Um den Hirntod festzustellen, können mehrere Verfahren angewandt werden. Zu den klinischen Symptomen, die auf einen Hirntod hindeuten, gehören ein Koma, fehlende Hirnstammreflexe und der Ausfall der Spontanatmung. 

Bei einer Hirnschädigung oberhalb des Kleinhirns und des Hirnstamms, einer sogenannten primären Hirnschädigung, muss das Vorliegen der klinischen Symptome festgestellt und in einer zweiten Untersuchung nach einer Wartezeit von zwölf Stunden bestätigt werden.

Bei einer primären Hirnverletzung, durch die das Hirn unwiderruflich geschädigt ist, erfolgt die zweite Untersuchung erst nach einer Wartezeit von 72 Stunden. Mithilfe von Apparaten kann der Hirntod aber auch ohne das Einhalten der Wartezeiten festgestellt werden. Eine Möglichkeit hierfür ist die Elektroenzephalographie, kurz EEG, durch die die Aktivität der Gehirnrinde sichtbar gemacht werden kann. 

Ist der Hirntod eingetreten, zeigt die sogenannte Null-Linie an, dass vom Hirn keine elektrische Aktivität mehr ausgeht. Als Nachweis für den Hirntod muss die Null-Linie 30 Minuten lang bestehen. Eine andere Möglichkeit ist die Hirnszintigraphie. Hierbei werden dem Patienten radioaktive Substanzen in die Armvene gespritzt. Mithilfe von radioaktiver Strahlung wird dann die Durchblutung und im Fall des Hirntods die Nichtdurchblutung des Gehirns sichtbar gemacht. 

Die Feststellung des Hirntods muss dabei immer durch zwei Ärzte erfolgen, die ihre Untersuchungsergebnisse unabhängig voneinander in ein Protokoll eintragen und durch ihre Unterschriften bestätigen. 

Wie wird festgestellt, ob der Betroffene mit einer Organspende einverstanden war?

In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungsregelung. Demnach dürfen grundsätzlich nur dann Organe entnommen werden, wenn der Betroffene zu Lebzeiten in eine postmortale Organspende eingewilligt hat. Ob dies der Fall ist, lässt sich einfach feststellen, wenn schriftliche Aufzeichnungen existieren. Bei diesen Aufzeichnungen kann es sich beispielsweise um ein Testament, eine Patientenverfügung oder einen Organspendeausweis handeln. 

Auf einem Organspendeausweis kann übrigens nicht nur die generelle Spendebereitschaft stehen, sondern der Inhaber kann angeben, welche Organe er spenden möchte und welche nicht. Außerdem kann der Organspendeausweis dokumentieren, dass der Inhaber nicht mit einer Organspende einverstanden ist.Liegen keine schriftlichen Aufzeichnungen vor, muss ermittelt werden, was der Betroffene vermutlich gewollt hätte. 

Dafür führt der behandelnde Arzt oder ein sogenannter Transplantationskoordinator, der vom Krankenhaus berufen wird, ein Gespräch mit den Angehörigen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird dann entschieden, ob Organe für eine Transplantation freigegeben werden. 

Im Unterschied zu Deutschland arbeiten andere Länder wie unter anderem Frankreich, Italien, Österreich und Polen mit einer sogenannten Widerspruchsregelung. Nach dieser Regelung dürfen dem Betroffenen dann Organe entnommen werden, wenn er einer postmortalen Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich in schriftlicher Form widersprochen hat. 

Wie läuft die Organspende konkret ab?

Tritt der Hirntod ein, ist die Fähigkeit, selbstständig zu atmen, nicht mehr vorhanden. Um den Herzstillstand hinauszuzögern und den Kreislauf aufrechtzuerhalten, wird der Patient künstlich beamtet. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Organe bis zu ihrer Entnahme weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden.

Gleichzeitig wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation, kurz DOS, darüber informiert, dass ein potenzieller Spender existiert. In der Absprache mit der DOS finden daraufhin Untersuchungen statt, durch die Begleiterkrankungen, Infektionen, die Blutgruppe und Gewebemerkmale ermittelt werden. 

Stellt sich dabei heraus, dass eine Organspende möglich ist, übermittelt die DOS die Informationen über den Spender und seine medizinischen Daten an die Stiftung Eurotransplant. Die Stiftung wiederum wertet die Daten aus, ermittelt, welcher Empfänger auf der Warteliste am besten geeignet ist, und informiert das Transplantationszentrum, bei dem der Empfänger in Behandlung ist.

Das Krankenhaus, in dem die Organentnahme erfolgt, stellt den Operationssaal, das Anästhesieteam und OP-Personal zur Verfügung. Die Organentnahme hingegen führen Ärzte der DOS durch. 

Sie entscheiden während der Operation auch darüber, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind. Ist dies der Fall, werden die entnommenen Organe zu dem Transplantationszentrum transportiert, in dem der Empfänger zur gleichen Zeit auf seinen Eingriff vorbereitet wird. Der Leichnam des Spenders wird wie bei einer herkömmlichen Operation medizinisch versorgt und den Angehörigen anschließend für die Bestattung übergeben.

Wann ist eine Lebendspende möglich?

Um einem Organhandel, der in Deutschland eine Straftat ist, vorzubeugen, ist eine Lebendspende grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet, eine Lebendspende ist nur dann zulässig, wenn kein geeignetes Organ von einem Verstorbenen zur Verfügung steht. Selbst dann gelten aber noch strenge Voraussetzungen.

So dürfen Organspenden zu Lebzeiten nur zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades, Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnern, Verlobten und sich offenkundig besonders nahestehenden Personen durchgeführt werden. 

Der Spender muss volljährig sein, schriftlich eingewilligt haben und aus medizinischer Sicht tatsächlich geeignet sein. Außerdem muss ein Gespräch im Transplantationszentrum geführt worden sein, in dem der Spender über die Risiken, Gefahren und Konsequenzen aufgeklärt wurde. 

Bei diesem Gespräch muss neben den Ärzten des Transplantationszentrum ein unabhängiger Arzt anwesend sein, der an der Organspende nicht beteiligt ist. Für den Empfänger gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer postmortalen Organspende.

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