Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte 

Nach und nach soll die sogenannte elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Genauso wie die bisherige Krankenversicherungskarte gilt auch die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und ist erforderlich, damit der Arzt direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Anzeige

Der größte und auf den ersten Blick sichtbare Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Krankenversicherungskarte ist der, dass die elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist. 

Dieses Foto soll verhindern, dass Unbefugte die Versichertenkarte missbräuchlich verwenden können, um ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nun gab es im Vorfeld aber lange und mitunter hitzige Diskussionen um die elektronische Gesundheitskarte, so dass einige Versicherungsnehmer verunsichert sind, welche Konsequenzen die Einführung der neuen Krankenversicherungskarte eigentlich hat. 

Hier daher die wichtigsten Fragen und Antworten
zur elektronischen Gesundheitskarte in der Übersicht:
 

Wer muss seiner Krankenkasse ein Foto für die eGK zur Verfügung stellen?

In den vergangenen Wochen und Monaten haben einige gesetzliche Krankenkassen damit angefangen, ihre Versicherten anzuschreiben und darum zu bitten, ihnen ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte zuzuschicken. Grundsätzlich gilt, dass jeder Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, seiner Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen, damit diese die neue Krankenversicherungskarte anfertigen kann. 

Solange die bisherige Krankenversicherungskarte noch gültig ist, kann die Krankenkasse zwar nichts unternehmen, wenn ein Versicherungsnehmer sich weigert, ihr ein Foto zuzuschicken. Spätestens wenn eine neue Versicherungskarte notwendig wird, kann die Krankenkasse aber auf das Foto bestehen und langfristig wird die elektronische Gesundheitskarte die alte Krankenversicherungskarte ohnehin ablösen. Zudem ist wichtig, eine gültige Versicherungskarte vorlegen zu können, denn andernfalls kann der Arzt nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. 

Dies wiederum kann für den Patienten bedeuten, dass ihm der Arzt die Behandlungskosten privat in Rechnung stellt. Hat ein Versicherungsnehmer kein aktuelles Foto von sich, sollte er sich übrigens an seine Krankenkasse wenden. Da die Krankenkassen bestrebt sind, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte möglichst schnell abzuwickeln, bieten sie häufig Hilfe an. 

So werden in den Geschäftsstellen einiger Krankenkassen beispielsweise kostenfrei Fotos erstellt, bei anderen Krankenkassen ist kein klassisches Foto notwendig, sondern die Fotos können online übermittelt werden.Prinzipiell gilt die Fotopflicht für jeden Versicherten. Allerdings gibt es zwei Versichertengruppen, die ihrer Krankenkasse kein Foto zur Verfügung stellen müssen. 

Zum einen sind dies Kinder unter 15 Jahren und zum anderen Versicherungsnehmer, die nicht an der Erstellung eines Fotos mitwirken können. Hierzu gehören unter anderem Personen, die bettlägerig sind, oder Versicherte, die in geschlossenen Einrichtungen leben. Bei diesen beiden Versichertengruppen kann auf ein Foto auf der eGK verzichtet werden. 

Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden zunächst nur die Daten gespeichert, die auch auf der bisherigen Krankenversicherungskarte erfasst sind. Bei diesen Daten handelt es sich um die sogenannten Stammdaten, die aus dem Namen, der Anschrift, dem Geburtsdatum und dem Versichertenstatus des Versicherungsnehmers bestehen. 

Auf der Vorderseite ist die eGK mit dem Foto des Versicherungsnehmers ausgestattet, auf der Rückseite befindet sich die sogenannte Europäische Krankenversichertenkarte. Sie ist in den 27 Staaten der EU und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gültig. Im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es somit keine Unterschiede zwischen der alten und der neuen Versicherungskarte.Für Diskussionen haben allerdings die Pläne gesorgt, nach denen weitere Daten und Informationen auf der eGK gespeichert werden sollten. 

Zu diesen Daten gehören unter anderem das elektronische Rezept, die elektronische Patientenakte inklusive Röntgenbildern, Angaben zu chronischen Krankheiten und medizinischen Notfalldaten sowie eine eventuelle Organspendeerklärung. Mit Ausnahme des elektronischen Rezepts sind die digitalen Speicheroptionen aber als freiwillige Zusatzfunktionen gedacht. 

Das bedeutet, dass die zusätzlichen Daten nur dann auf der eGK gespeichert werden dürfen, wenn der Versicherte ausdrücklich zugestimmt hat. Bei der Einführung der eGK werden diese Pläne aber nicht umgesetzt und derzeit ist noch offen, wann und ob überhaupt die Speicherung von Zusatzdaten erfolgen wird.

Wie lange bleibt die bisherige Krankenversicherungskarte gültig?

Die bisherige Krankenversicherungskarte bleibt bis zu dem Ablaufdatum, das auf der Karte aufgedruckt ist, gültig. Erst nach Ablauf dieses Datums verliert die Karte ihre Gültigkeit. Einige Versicherungsnehmer haben die neue elektronische Gesundheitskarte bereits erhalten. Bislang sind aber noch nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit neuen Lesegeräten ausgestattet und die alten Kartenterminals können die eGK nicht auslesen. 

Deshalb sind in einer Übergangszeit sowohl die alten als auch die neuen Versicherungskarten gültig. Versicherte, die ihre eGK schon haben, sollten ihre alte Krankenversicherungskarte also sicherheitshalber noch behalten und zum Arzt mitnehmen. 

Hat ein Versicherungsnehmer seine alte Versicherungskarte nicht mehr, beispielsweise weil diese abgelaufen ist oder er sie bereits zurückgegeben hat, und hat eine Arztpraxis noch kein neues Lesegerät, kann der Versicherte die ärztliche Behandlung trotzdem ganz normal in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss sich nämlich die Praxis die Verwaltungsdaten, die sie für die Behandlung und Abrechnung benötigt, auf anderem Wege beschaffen.

Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe:

Thema: Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen