Berufsunfähigkeit – Infos zur finanziellen Absicherung

Berufsunfähigkeit – Infos zur finanziellen Absicherung 

Jedes Jahr beantragen rund 360.000 Personen eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, weil sie so krank sind, dass sie nicht mehr arbeiten gehen können. Aber nicht einmal die Hälfte aller Anträge wird bewilligt.

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Doch welche Leistungen kann der Betroffene überhaupt in Anspruch nehmen? 

Wer erhält wann die gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente? Und wie sinnvoll ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hier die wichtigsten Infos zur finanziellen Absicherung
für den Fall der Berufsunfähigkeit in der Übersicht:

Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Arbeitsunfähigkeit

Wer erkrankt oder einen Unfall erleidet, erhält zunächst sechs Wochen lang weiterhin sein reguläres Arbeitsgeld vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse ein und bezahlt bis zu 78 Wochen lang Krankengeld. Ist auch dieser Anspruch ausgeschöpft, bleiben nur noch die Erwerbsminderungsrente oder Sozialleistungen wie die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder Sozialgeld. 

Gleichzeitig hat ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in aller Regel Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Eine Reha zielt darauf ab, den Gesundheitszustand zu stabilisieren und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Stellt sich heraus, dass der Betroffene dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Beruf auszuüben, prüft die Rentenversicherung die Möglichkeit von Wiedereingliederungsmaßnahmen. Diese umfassen meist eine Umschulung auf einen Beruf, den der Betroffene unter Berücksichtung seiner gesundheitlichen Einschränkungen und seines bisherigen beruflichen Werdegangs noch ausüben kann. 

Letztlich sind Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen im Sinne der Rentenversicherung. Denn sie verursachen zwar Kosten, sollen aber die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, so dass der Betroffene seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann und eben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente mehr hat. 

Trotzdem werden nicht alle Anträge problemlos bewilligt. Vor allem wenn es um psychische Erkrankungen geht oder wenn die Rentenversicherung eine Krankheit als nicht so gravierend einstuft, dass sie die Erwerbsfähigkeit dauerhaft in Gefahr sieht, stellt sie sich mitunter quer.

Ratsam ist deshalb, den behandelnden Arzt zu Rate zu ziehen und ihn zu bitten, schon im Antrag auszuführen, dass die beantragten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und erfolgversprechend sind. Lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab, wird dies dem Betroffenen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. 

Gegen den Bescheid kann der Betroffene Widerspruch einlegen. Hierfür hat er einen Monat lang Zeit. Auch bei der Widerspruchsbegründung ist es sinnvoll, den Arzt noch einmal darum zu bitten, die Notwendigkeit der Leistungen zu bestätigen.

Ist auch der Widerspruch nicht erfolgreich, kann der Betroffene innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung vor dem Sozialgericht Klage erheben. Bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht entstehen dem Betroffenen keine Gerichtskosten und er muss sich auch nicht von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Kostengünstige Hilfe kann der Betroffene dabei von einem der Sozialverbände bekommen. 

Die gesetzliche Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente

Im Hinblick auf eine Rente muss zwischen der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- und der Erwerbsminderungsrente unterschieden werden:

·         Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist ein Auslaufmodell und nur für diejenigen vorgesehen, die vor 1961 geboren sind. Sie kann gewährt werden, wenn der Betroffene den Beruf, den er erlernt hat, nicht mehr ausüben kann. Es wird zwar geprüft, ob eine angemessene Tätigkeit in einem Alternativberuf in Frage kommt. Allerdings muss ein Ingenieur künftig nicht als Parkplatzwächter arbeiten.

·         Die Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der Betroffene in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann. Es spielt also keine Rolle, welchen Beruf er erlernt oder welchen Beruf er zuletzt ausgeübt hat. Solange es noch irgendeinen Beruf gibt, dem er nachgehen könnte, hat er keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung wird normalerweise für höchstens drei Jahre bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Nur wenn feststeht, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr verbessern wird, kann die Rente dauerhaft gewährt werden. Ausbezahlt wird die Rente bis zum Erreichen des regulären Rentenalters, anschließend tritt die normale Altersrente an die Stelle der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente.

Achtung, wichtig

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung dürfen nicht miteinander verwechselt werden! Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit gehört in den Bereich des Arbeitsrechts. 

Er bedeutet, dass der Arbeitnehmer infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls unfähig ist, seiner Arbeit nachzugehen. Arbeitsunfähig ist also, vereinfacht erklärt, wer vom Arzt krankgeschrieben wird. 

Im Hinblick auf eine Rente spielt die Arbeitsunfähigkeit jedoch keine Rolle, denn wer arbeitsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch berufsunfähig oder erwerbsgemindert. Für das Rentenrecht sind die Begriffe der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsminderung maßgeblich. Berufsunfähig ist, wer seinen erlernten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. 

Auch dies spielt aber nur noch dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Betroffene vor 1961 geboren ist. Die Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Dann und nur dann hat er Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsminderungsrente beträgt ein Drittel des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens, im Durchschnitt sind dies rund 600 Euro. Davon werden dann aber noch die Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung sowie zum Teil weitere Abgaben abgezogen.

Wer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente. In den meisten Fällen reicht die Erwerbsminderungsrente somit nicht aus, um davon zu leben. Auch die Änderungen, die die derzeitige Bundesregierung plant, werden nicht unbedingt weiterhelfen, denn um viel mehr als gut 50 Euro wird sich die Rente nicht erhöhen.

Deshalb ist es sehr sinnvoll, finanziellen Einbußen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gegenzusteuern.

Doch obwohl statistisch gesehen jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, hat weit über die Hälfte aller Arbeitnehmer keine Versicherung abgeschlossen. Dabei droht oft der finanzielle Absturz, wenn die Arbeitsfähigkeit verloren geht, denn die gesetzliche Absicherung fällt alles andere als üppig aus. 

Hinzu kommt, dass während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine weiteren Rentenansprüche mehr erworben werden. Die Rente ist somit nicht nur bis zum Eintritt ins reguläre Rentenalter niedrig, sondern erhöht sich auch im Alter nicht wesentlich.

Eine private Unfallversicherung ist übrigens keine wirklich Alternative. Sie sieht nämlich nur dann eine Leistung vor, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat. Kann er wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen, hilft die Unfallversicherung nicht weiter.

Auf der anderen Seite ist auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung keine Garantie für ein ausreichend hohes Auskommen. Es gibt zwar gute Angebote, aber auch jede Menge Einschränkungen. Wer etwa Vorerkrankungen mitbringt oder schon etwas älter ist, muss mit satten Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.

Wer einem Beruf nachgeht, bei dem häufiger Berufsunfähigkeit eintritt, oder auch wer ein gefährliches Hobby hat, muss ebenfalls recht häufig tief in die Tasche greifen. Wird dann aber die Beitragshöhe niedriger vereinbart, helfen die Versicherungsleistungen, die dann auch entsprechend niedriger ausfallen, im Ernstfall nur bedingt weiter. 

Eine weitere Hürde besteht darin, dass viele Versicherer nicht bis zum 67. Lebensjahr versichern, obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit gerade in den letzten Jahren vor der Altersrente besonders hoch ist. Wichtig ist deshalb, die Angebote und die Tarifbedingungen genau zu prüfen und miteinander zu vergleichen.

Wer sich schau machen möchte, ist übrigens gut beraten, wenn er eine sogenannte anonyme Risiko-Voranfrage stellt. Durch die ausführliche und vor allem wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen im Versicherungsantrag lässt sich in Erfahrung bringen, bei welchem Versicherer es einen ausreichenden Schutz zum akzeptablen Preis gibt. 

Die Anfrage sollte aber wirklich anonym erfolgen. Wer seinen Namen angibt und von einer Versicherung abgelehnt wird, riskiert nämlich, dass er auf einer Art Schwarzen Liste landet und auch bei anderen Versicherern keine Police mehr bekommt.

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Thema: Berufsunfähigkeit – Infos zur finanziellen Absicherung

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