Änderungen nach der Pflegereform

Die wichtigsten Änderungen nach der Pflegereform  

Die wesentliche Absicht der Pflegereform 2008 bestand darin, die Leistungen der Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen, ihren pflegenden Angehörigen und den Pflegekräften anzupassen. 

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Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

       

Bis 2012 werden die meisten finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung schrittweise angehoben. Eine Ausnahme bilden hier nur die Pflegestufen I und II bei der stationären Pflege, die zunächst unverändert bleiben. Ab 2015 werden die Leistungen dynamisiert, was bedeutet, dass alle drei Jahre überprüft wird, inwieweit Anpassungen an die Preisentwicklung notwendig sind.

       

Bislang galt, dass ein Anspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung eine mindestens fünfjährige Beitragszahlung voraussetzte. Dieses Grenze wurde auf zwei Jahre gesenkt, so dass der volle Anspruch ab jetzt gegeben ist, wenn zwei Jahre lang Beiträge einbezahlt wurden oder eine Familienversicherung bestand.

       

Im Fall von Pflegebedürftigkeit, muss die Antwort auf einen Antrag spätestens nach fünf Wochen vorliegen. Befindet sich der Antragssteller im Krankenhaus, in einem Hospiz oder wird er ambulant palliativ versorgt, muss der Antrag innerhalb von einer Woche bearbeitet werden. Beantragt ein pflegender Angehöriger Pflegezeit für eine häusliche Pflege, beläuft sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Wochen.

       

An Demenz erkrankte Personen erhalten höhere Leistungen. Der Grundbetrag von 460 Euro wurde auf 1200 Euro angehoben, bei schwerer Demenz werden Zuwendungen bis zu 2400 Euro jährlich gewährt.

       

Künftig sollen Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Aufgabe der Pflegeberater soll werden, Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Antragsstellung zu unterstützen, bei der Suche nach einem Pflegeheim oder einer Betreuung zu helfen, über die Leistungen und mögliche Zuschüsse der Pflegeversicherung aufzuklären und generell zu informieren.

Sofern sich die einzelnen Bundesländer dazu entscheiden, sollen Pflege- und Krankenkassen in Zusammenarbeit mit Trägern von Sozial- und Altenpflegehilfe flächendeckend Pflegestützpunkte einrichten, wofür bis 2011 Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

       

Mit Jahresbeginn wurde gesetzlich verankert, dass jeder Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung hat. Das bedeutet, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Pflegekassen durch ein sogenanntes Fallmanagement pflegebedürftige Versicherte umfassend beraten müssen. 

       

Pflegende Angehörige, die erwerbstätig sind, können eine Pflegezeit in Anspruch nehmen. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten, in der die Pflegeperson kein Gehalt bezieht, jedoch sozialversichert bleibt. Tritt Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen unerwartet ein, wird kurzfristig eine zehntätige Freistellung möglich.

       

Mindestens im jährlichen Turnus werden ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen unangemeldet kontrolliert. Die Qualitätsberichte werden anschließend in verständlicher Form veröffentlicht.

       

Um Anreize für eine private Pflegeversicherung zu schaffen, werden soziale Regelungen eingeführt, die auch Personen mit niedrigem Einkommen den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ermöglichen sollen. Zudem dürfen auch gesetzliche Kranken- und Pflegekassen künftig private Zusatzversicherungen ermitteln und im Fall eines Wechsels des Anbieters können Altersrückstellungen aus Verträgen nach dem 01.Januar 2009 mitgenommen werden.

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