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Wissenwertes zum Thema Kindertagespflege und der Tätigkeit als Tagesmutter 

 


Zusammengefasst meint der Begriff Kindertagespflege die Betreuung eines Kindes bei und durch eine Tagespflegeperson.

Seit der Verabschiedung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes im Jahre 2004 ist die Kindertagspflege der Tagesbetreuung in Kindertagestätten gleichgestellt, wird bislang aber vielfach noch privat organisiert und finanziert.

Hier nun alle wichtigen Infos zum Thema Kindertagespflege für Eltern sowie Wissenswertes über eine Tätigkeit als Tagesmutter:




 Familiennahe Betreuung
      
Die Idee hinter der Kindertagespflege und zugleich ihr größter Vorteil besteht darin, dass es sich um eine familiennahe Betreuung handelt, die die individuellen Bedürfnisse des Kindes insbesondere in seinen ersten Lebensjahren berücksichtigt. Betreut eine Tagesmutter kleine Gruppen von maximal fünf Kindern, ergibt sich einerseits die Möglichkeit, sich jedem Kind einzeln zuzuwenden, andererseits bleiben die Auswahl an Spielpartnern und die Erfahrung des sozialen Lebens bestehen.

Ein großer Schwerpunkt liegt zudem auf der familiennahen Betreuung und der Teilnahme am Familienleben, was sich wiederum insbesondere bei Kindern alleinerziehender Eltern positiv bemerkbar macht. Hinzu kommt, dass sich die Bezugperson auch bei Ganztagesbetreuungen nicht ändert, beispielsweise aufgrund von Schichtdiensten.



 Tagespflegemutter und Tagesvater
      
Für die Kindertagespflege sieht der Gesetzgeber grundsätzlich drei mögliche Varianten vor, das bedeutet, die Kindertagespflege kann im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Tagespflegemutter oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Bei einer Betreuung im Haushalt der Eltern kommt die Tagespflegeperson, die im Übrigen Tagesmutter oder Tagesvater sein kann, in den Haushalt, in dem das Kind lebt.

Eine gesonderte Erlaubnis ist nicht notwendig und es können auch mehrere Kinder betreut werden. Da die Tagesmutter von den Eltern weisungsabhängig ist, wird meist ein angestelltes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, wobei dieses auch als haushaltsnahe Dienstleistung gestaltet werden kann. Erfolgt die Betreuung im Haushalt der Tagesmutter dürfen bis zu maximal fünf Kinder betreut werden, allerdings können landesrechtliche Voraussetzungen oder die individuelle Situation vor Ort die Größe der Gruppe einschränken. Voraussetzung für eine Betreuung im Haushalt der Tagesmutter ist eine Erlaubnis des Jugendamtes, die nach Prüfung der Sachkompetenz und der Persönlichkeit der Tagesmutter und nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt wird.


Zu den wichtigsten Voraussetzungen, die der betreffende Haushalt erfüllen muss, gehören kindgerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Platz zum Spielen und mit Schlafgelegenheiten bei der Betreuung von Kleinkindern, zudem müssen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien vorhanden sein. Des weiteren werden die unfallverhütenden und die hygienischen Verhältnisse überprüft. Betreut die Tagesmutter Kinder in ihrem Haushalt, ist dies auf selbstständiger Basis oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnis möglich. Die dritte Möglichkeit ist die Betreuung in geeigneten Räumen, wobei auch hier das Landesrecht die Bedingungen festlegt und das Jugendamt die Eignung der Räume überprüft.




 Die Kinderbetreuung

      
Für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten, ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Dort kann in Erfahrung gebracht werden, welche Möglichkeiten die Eltern in Anspruch nehmen können und welche Schritte notwendig sind, um eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte zu finden. Grundsätzlich haben die Eltern das Recht, frei darüber zu entscheiden, welches Betreuungsangebot sie in Anspruch nehmen möchten und haben zudem den Anspruch auf eine Beratung.

Für das Jugendamt gilt dabei die Vorgabe, dass den Wünschen der Eltern entsprochen werden muss, sofern dies keine erheblichen Mehrkosten verursacht. Die Kosten für die Kinderbetreuung tragen das Land, die Kommune und die Eltern.

Die letztendliche Höhe variiert zwischen den einzelnen Ländern und Kommunen, die Höhe der Beiträge der Eltern steht im Regelfall in Abhängigkeit zu deren Einkommen. Erzielen die Eltern kein oder ein nur sehr geringes Einkommen, können die Kosten für die Betreuung jedoch auch vollständig vom Jugendamt übernommen werden.


 Tagespflegekinder
      
Auch für diejenigen, die eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufnehmen möchten, ist das Jugendamt der zuständige Ansprechpartner. Dieses überprüft einerseits die Eignung, berät und informiert, erteilt eine entsprechende Erlaubnis und vermittelt andererseits Tagespflegekinder.

 

Maßgeblich für die Tätigkeit als Tagesmutter sind die Bestimmungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches sowie die landesrechtlichen Bestimmungen.

 



Mögliche Probleme für Tagesmütter im Video-Bericht:

 

 

 






Thema: Kindertagespflege und die Tätigkeit als Tagesmutter

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