Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer. Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln.
Wie schon unter dem Punkt „Haushaltshilfe Steuer" beschrieben, sind die Abgaben für einen privat Haushalt wesentlich geringer, als sie es bei einer gewerblichen 400-Euro-Beschäftigung wären. Allerdings darf man so nur vorgehen, wenn die geringfügige Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden würde.
Das umfasst alles von Putzfrau über Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit. Dazu zählen aber keine Hausmeister oder ähnliches, die sich um alle Wohnungen und die Gartenanlagen eines Hauses kümmern. Denn in so einem Fall fungiert der Arbeitgeber dann nicht mehr als private Einzelperson.
Weiterführende Informationen und Tipps zu Haushaltshilfen:
Die Haushaltshilfe als Reinigungskraft
Mindestlohn für Pflegekräfte
Haushaltshilfe und Krankenkassen
Vermittlung einer Haushaltshilfe
Viele Hausfrauen kämpfen immer mehr mit der finanziellen Notlage. Es gibt auch Möglichkeiten auch Hausfrauen einen schufafreien Kredit beantragen können. Aber seien Sie hier vorsichtig. Wir empfehlen daher die Seite Eilkredit für arbeitslose Hausfrau ohne Schufaauskunft.