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Haushaltshilfe Lohntabelle

 

Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer. Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln.

 

Wie schon unter dem Punkt „Haushaltshilfe Steuer" beschrieben, sind die Abgaben für einen privat Haushalt wesentlich geringer, als sie es bei einer gewerblichen 400-Euro-Beschäftigung wären. Allerdings darf man so nur vorgehen, wenn die geringfügige Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden würde.

 

 

Das umfasst alles von Putzfrau über Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit. Dazu zählen aber keine Hausmeister oder ähnliches, die sich um alle Wohnungen und die Gartenanlagen eines Hauses kümmern. Denn in so einem Fall fungiert der Arbeitgeber dann nicht mehr als private Einzelperson.

 

Weiterführende Informationen und Tipps zu Haushaltshilfen:

 

Die Haushaltshilfe als Reinigungskraft 

 

Mindestlohn für Pflegekräfte

 

Haushaltshilfe und Krankenkassen

 

Vermittlung einer Haushaltshilfe

 

 

 

 


 

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