Eine Haushaltshilfe kann eine große Hilfskraft sein, die man selber in seinem privaten Haushalt eingestellt, damit einem mit der Hausarbeit, wie putzen, kochen, einkaufen ect. Etwas abgenommen wird. Diese Haushaltshilfe verrichtet alle Tätigkeiten, die zur Führung eines Haushaltes in Betracht gezogen werden.

Doch nicht nur Reinigung und Kochen gehören dazu, sondern zum Beispiel auch die Kinderbetreuung. In einigen wenigen Fällen wird die Haushaltshilfe als Kinderbetreuung von der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung als soziale Dienstleistung abgerechnet. Doch dies kann nur bewilligt werden, wenn ein sehr akuter Bedarf der Kinderbetreuung besteht.
Weiterführende Fachartikel und Tipps zur Kinderbetreuung:
Kindertagespflege und die Tätigkeit als Tagesmutter
Übersicht zur Kinderkrankenpflege
Fragen, Tipps und Infos zur Auswahl einer Tagesmutter
Checkliste für Klinikkoffer bei einer Geburt
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