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Haushaltshilfe Anmelden
Anmeldung von Haushaltshilfen E-Mail

Haushaltshilfe anmelden

 

Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer.

 

Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln. Das heißt im Klartext: Man muss seine Haushaltshilfe anmelden, wenn man eine solche bei sich zu Hause beschäftigen möchte. Dies tut man am besten beim Arbeitsamt oder zuständigen Bürgeramt.

 

Aber auch im Internet kann man sich die Formulare, die man benötigt, um eine Hauhaltshilfe anzumelden, herunterladen und dann per Post oder E-Mail an das zuständige Amt schicken.

 


Weiterführende Fachberichte zu Pflegepersonal:

 

Woran erkennt man eine gute Haushaltshilfe?

 

 


 

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