Grundwissen zu Reha und Kur

Grundwissen zu Reha und Kur

Früher hieß es, dass jemand in Kur geht. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich diese Redewendung zwar gehalten, inzwischen muss es aber korrekterweise heißen, dass jemand eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.

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Ein weiterer großer Unterschied ist, dass sich früher Arbeitnehmer eine Kur gönnen konnten, um auszuruhen, zu entspannen und neue Kräfte zu tanken. Sie mussten nicht unbedingt krank sein, sondern die Kur konnte auch als vorsorglicher Gesundheitsurlaub dienen. Heute muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein, damit eine Reha bewilligt wird.

Außerdem muss die Aussicht bestehen, dass die Reha die Gesundheit wiederherstellen, den Zustand verbessern oder zumindest eine Verschlimmerung verhindern kann. Aber was heißt das genau? Welche Reha-Leistungen gibt es? Wer hat Anspruch auf Reha-Maßnahmen? Und was ist aus der altbekannten Kur geworden?

Hier Grundwissen zu Reha und Kur in der Übersicht:

Was bedeutet Rehabilitation?

In Deutschland gibt es weit knapp 1.300 Reha-Kliniken, in denen jedes Jahr rund 1,5 Millionen Patienten behandelt werden. Bei den Patienten sind alle Altersklassen vom Baby bis zum betagten Senior vertreten. So vielfältig wie die Patienten sind auch die Leiden und Beschwerden, die ihre Reha notwendig machen. So werden in den Reha-Einrichtungen Patienten behandelt, die gerade eine Krankheit oder einen Unfall erlitten und die Akutbehandlung oder eine schwere Operation hinter sich gebracht haben.

Andere Patienten leiden an einer chronischen Erkrankung. Die Rehabilitation bildet damit neben der Primärversorgung (ambulante Behandlungen) und der Akutversorgung (stationäre Behandlungen) die dritte Säule des medizinischen Versorgungssystems. Dabei werden mit Blick auf die Rehabilitation, kurz Reha, drei Leistungsarten voneinander unterschieden:

1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dienen dazu, die Gesundheit wiederherzustellen, den aktuellen Gesundheitszustand zu verbessern, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder den Eintritt einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

2. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sollen dem Betroffenen dabei helfen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren, und seine Wiedereingliederung unterstützen.

3. Leistungen zur sozialen Rehabilitation zielen darauf ab, den Betroffenen bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen zu unterstützen und ihm bei der Wiedereingliederung in sein soziales Umfeld zu helfen. Eine Art Gegenstück zur Reha ist die Vorsorge. Bei der Vorsorge geht es darum, eine angeschlagene Gesundheit zu stärken und den Eintritt einer Erkrankung zu vermeiden. Im Unterschied dazu besteht die Aufgabe der Reha darin, bereits erkrankte Patienten auf ihrem Genesungsweg zu unterstützen. 

Was ist aus der Kur geworden?

Lange Zeit konnten sich nur diejenigen eine Kur leisten, die über das entsprechende Kleingeld verfügten. Die große Wende kam nach dem Zweiten Weltkrieg, denn seinerzeit wurde der Anspruch auf eine Kur im Sozialgesetzbuch verankert. Da eine Kur dazu dienen sollte, die Gesundheit zu erhalten, war eine vorliegende Krankheit keine Voraussetzung, um den Anspruch geltend machen zu können. Stattdessen konnten Kurwillige auch als reine Erholungs- und Vorsorgemaßnahme in Kur gehen. Diese Möglichkeit wurde dann auch gerne und regelmäßig genutzt.

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Die Bäder und Kurorte boomten, neue Einrichtungen schossen wie Pilze aus dem Boden und Traditionshäuser erweiterten ihr Angebot. Bis in die 1980er-Jahre hinein wurde die sogenannte Sozialkur ohne nennenswerte Schwierigkeiten per Rezept verordnet. In den 1990er-Jahren setzte der Gesetzgeber dann aber den Rotstift an und es wurden immer weniger Kuren bewilligt.

Im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 ist der Begriff Kur aus dem Leistungskatalog und dem Sprachgebrauch der Leistungsträger schließlich komplett verschwunden. Seitdem wird stattdessen zwischen Vorsorge- und Reha-Leistungen unterschieden. Die Vorsorgeleistungen entsprechen zwar dem, was früher Kur genannt wurde. Allerdings werden diese Leistungen heute nur noch selten bezahlt.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Reha-Maßnahmen sind nach wie vor im Sozialgesetzbuch verankert. Deshalb hat grundsätzlich jeder Anspruch auf eine Reha. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Bescheinigt der behandelnde Arzt, dass eine Reha notwendig ist, prüft der Leistungsträger den Antrag. Kommt auch der Leistungsträger zu dem Ergebnis, dass die Reha erforderlich ist und ausreichende Erfolgsaussichten bietet, wird sie bewilligt. Die Kosten für die Reha übernimmt je nach Ausgangssituation die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.

Eine stationäre Reha-Maßnahme dauert im Regelfall drei Wochen lang. Sofern es aus medizinischer Sicht notwendig erscheint, kann die Reha aber auch verlängert werden. Der Anspruch auf eine Reha kann alle vier Jahre geltend gemacht werden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand deutlich oder kommt eine neue Erkrankung hinzu, bewilligen die Leistungsträger eine Reha allerdings auch dann, wenn seit der letzten Reha noch keine vier Jahre vergangen sind. 

Was ist eine ambulante und was eine mobile Reha?

Ein großer Teil der Reha-Maßnahmen wird als stationäre Reha in Reha-Kliniken, Reha-Zentren und anderen Einrichtungen durchgeführt. Aber es gibt auch die ambulante und die mobile Reha. Bei beiden Varianten kann der Patient weiterhin zu Hause, in seinem gewohnten Umfeld wohnen.

Bei einer ambulanten Reha sucht er morgens seine Reha-Einrichtung auf und kehrt nach den Anwendungen nach Hause zurück. Dies kann dann ein großer Vorteil sein, wenn die Angehörigen in die Maßnahme einbezogen werden sollen, beispielsweise um den Patienten später besser unterstützen zu können. Andererseits ist es für viele Patienten gerade wichtig und sehr hilfreich, zeitweise ihr gewohntes Umfeld hinter sich zu lassen, um sich ganz auf sich selbst konzentrieren zu können.

Die mobile Reha ist ein Angebot für Patienten, die keine ambulante Reha durchführen können. Gründe hierfür können der Gesundheitszustand, aber auch die Entfernung zu einer ambulanten Einrichtung sein. Bei einer mobilen Reha kommt ein Rehabilitationsteam in die Wohnräume des Patienten. Hier werden dann medizinische und therapeutische Anwendungen durchgeführt. Gleichzeitig wird ein Konzept erarbeitet, damit der Patient seinen Alltag künftig wieder möglichst eigenständig bewältigen kann. Dazu können auch kleinere Umbaumaßnahmen oder die Ausstattung mit entsprechenden Hilfsmitteln gehören.

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Was hat es mit der berufsorientierten Reha auf sich?

Seit einigen Jahren gewinnt die berufsorientierte Reha zunehmend an Bedeutung. Bei dieser Form der Reha lernen die Patienten, typische Bewegungen und Handgriffe aus ihrem Berufsalltag (wieder) richtig auszuführen. Dazu trainieren sie an nachgebildeten Arbeitsplätzen und werden von Ergotherapeuten angeleitet, die bei Bedarf korrigierend eingreifen.

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Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Patienten, die einem handwerklichen Beruf nachgehen oder körperlich arbeiten. Die Reha soll ihnen dabei helfen, den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit zu finden. Mittlerweile gibt es mehrere Kliniken und Reha-Einrichtungen, die rein auf die berufsorientierte Reha spezialisiert sind.

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