Die Putzhilfe anmelden – so geht’s

Die Putzhilfe anmelden – so geht’s

 

In vielen Haushalten fehlen nach einem langen Arbeitstag einfach die Zeit und auch die Lust für die Hausarbeit. Aber nicht nur berufstätige Eltern und Alleinerziehende, sondern auch ältere Menschen brauchen manchmal etwas Hilfe. So sind sie oft insgesamt noch fit und kommen eigentlich gut zurecht, nur Arbeiten wie Fensterputzen, Staubsaugen oder das Reinigen der Treppe fallen ihnen schwer.

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Hilfe verspricht dann eine Putzhilfe, die ein- oder zweimal die Woche vorbeikommt und solche Aufgaben übernimmt. Doch so sehr die Hilfe der Hauhaltsperle auch geschätzt wird, so ungern beschäftigen sich die Haushalte mit den Formalitäten. Dabei ist es überhaupt kein großer Aufwand, eine Putzhilfe anzumelden. Und die legale Beschäftigung bringt beiden Seiten Vorteile.

 

Eine illegale Beschäftigung birgt hohe Risiken.

Immer mehr deutsche Haushalte beschäftigen eine Putzhilfe, mal als Entlastung für die Familie, mal als Unterstützung für einen Senior. Doch Schätzungen zufolge arbeiten weit über 90 Prozent aller Putzhilfen schwarz in den Privathaushalten.

Als Hauptgründe dafür, warum die Putzhilfe nicht angemeldet wurde, werden zum einen die Zusatzkosten genannt, die viele Privathaushalte befürchten. Zum anderen glauben viele, dass sie ein langwieriges und umständliches Anmeldeverfahren mit vielen Formularen durchlaufen müssen. Oft fehlt aber auch schlicht ein Unrechtsbewusstsein.

Viele Privathaushalte sind der Meinung, dass es doch letztlich egal ist, ob die Putzhilfe angemeldet ist oder ob nicht. Schließlich ist es kein Vollzeitjob, sondern die Putzhilfe kommt nur für ein paar Stunden monatlich vorbei und bekommt das Geld für ihre Arbeit dann eben so, auf die Hand.

Tatsächlich ist eine unangemeldete Beschäftigung der Putzhilfe aber nichts anderes als Schwarzarbeit und Schwarzarbeit in der Privatwohnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Wird der Auftraggeber erwischt, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Anders als im gewerblichen Bereich werden in Privathaushalten keine Kontrollen durchgeführt. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann der Zoll vor der Tür steht und prüft, ob die private Haushaltshilfe ordnungsgemäß angemeldet wurde, ist also sehr gering.

Trotzdem kann das illegale Beschäftigungsverhältnis schneller auffliegen als dem Auftraggeber lieb ist. Die meisten Unfälle passieren nun einmal im Haushalt und auch eine erfahrene Putzhilfe ist nicht davor gefeit, auf dem frisch gewischten Fußboden auszurutschen oder beim Fensterputzen von der Leiter zu stürzen. Verletzt sich die Putzhilfe, springt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung und die Reha.

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Stellt sich aber heraus, dass die Putzhilfe illegal beschäftigt war, kann die gesetzliche Unfallversicherung den Auftraggeber zur Kasse bitten und sich von ihm die Arzt- und Krankenhauskosten zurückholen. Hat sich die Putzhilfe ernsthaft verletzt und bleiben Schäden zurück, muss der Auftraggeber unter Umständen sogar lebenslang eine Rente bezahlen.

Aber damit noch nicht genug: Die Sozialversicherungen können verlangen, dass der Auftraggeber die nicht bezahlten Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlt. Die Putzhilfe hingegen muss keine Angst vor negativen Folgen haben.

 

Die Putzhilfe anmelden – so geht’s

Eine Putzhilfe anzumelden, ist weit weniger aufwändig und kompliziert als oft gedacht. Da der Großteil aller Putzhilfen weniger verdient als 450 Euro pro Monat, handelt es sich um einen Minijob. Minijobs in Privathaushalten wiederum haben einen besonderen Status.

Deshalb ist die Anmeldung auch in wenigen Minuten erledigt. Dazu muss der Auftraggeber lediglich einen sogenannten Haushaltscheck ausfüllen und bei der Minijob-Zentrale einreichen. Dies ist online möglich, das Formular und viele weitere Infos stehen unter https://www.minijob-zentrale.de bereit. Um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale.

Auch was die Zusatzkosten angeht, sind die Befürchtungen vieler Privathaushalte unbegründet. Die Putzhilfe bezahlt nur Beiträge an die Rentenversicherung, kann sich hiervon aber befreien lassen, wenn sie das möchte.

Der Auftraggeber zahlt 14,54 Prozent des Entgelts, das die Putzhilfe bei ihm verdient, als Steuern und Abgaben. Dazu kommt dann noch der Beitragsanteil für die gesetzliche Rentenversicherung. Im ersten Moment mag dies zwar nach viel klingen. Im Gegenzug kann der Auftraggeber aber 20 Prozent der Ausgaben für die Putzhilfe von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 510 Euro pro Jahr, das sind 42,50 Euro pro Monat.

Durch diese Steuerermäßigung, mit der der Gesetzgeber Minijobs in Privathaushalten fördert, entstehen bei einer legalen Beschäftigung oft nur minimale Mehrkosten. Manchmal werden die Zusatzkosten durch die Steuerermäßigung sogar komplett ausgeglichen.

Den Auftraggeber kostet die angemeldete Putzhilfe also letztlich, wenn überhaupt, dann nur ein paar Euro mehr. Dafür geht er aber keine finanziellen Risiken ein, falls was passiert. Die Putzhilfe wiederum profitiert unter anderem davon, dass ihre Beschäftigung bei der späteren Altersrente angerechnet wird. Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale gibt es einen Rechner, durch den ermittelt werden kann, wie hoch die Abgaben für den Auftraggeber ausfallen.

Um die rechtzeitige Bezahlung der Abgaben muss sich der Auftraggeber übrigens nicht selbst kümmern. Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Beträge nämlich zweimal pro Jahr, einmal Ende Juli und einmal Ende Januar, per Lastschrift ein.

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