Die Hausapotheke richtig ausmisten – so geht’s

Die Hausapotheke richtig ausmisten – so geht’s

Um für kleinere und größere Notfälle gerüstet zu sein, ist eine Hausapotheke sinnvoll und wichtig. Aber oft entwickelt sich die Hausapotheke mit der Zeit zu einem wilden Sammelsurium aus angebrochenen Packungen und abgelaufenen Medikamenten.

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Ein kleiner Schnitt beim Kochen, ein aufgeschürftes Knie beim Toben im Garten, unangenehme Kopf- oder Zahnschmerzen oder ein lästiger Husten am Wochenende: Im Alltag kommt es immer mal wieder zu Verletzungen und Beschwerden.

Und weil sich diese Wehwehchen bevorzugt dann einstellen, wenn gerade keine Apotheke in der Nähe geöffnet hat, ist es gut, wenn die Hausapotheke alles Wichtige bereithält. Allerdings muss die Hausapotheke regelmäßig kontrolliert werden. Denn sonst besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Medikament, das gerade benötigt wird, fehlt oder abgelaufen ist.

Nur: Wann müssen welche Medikamente eigentlich entsorgt werden?

 

Die Hausapotheke richtig ausmisten – so geht’s

In der Hausapotheke finden sich üblicherweise verschiedenste Medikamente und Arzneimittel. Von der Schmerztablette über die Augentropfen, den Hustensaft und das Fieberzäpfchen bis bin zur Sportsalbe und dem Pflaster ist alles vertreten.

Mindestens einmal im Jahr sollte aber überprüft werden, ob die Inhalte noch benutzt werden können oder ob es Zeit wird, sie zu entsorgen und durch neue Präparate zu ersetzen. Dabei hat es sich beim Ausmisten bewährt, die Arzneimittel in fünf Gruppen einzuteilen:

 

Gruppe 1: angebrochene Arzneimittel

Hustensäfte, Ohrentropfen und andere Tinkturen werden oft nicht auf einmal verbraucht. Einmal angebrochen, können sich aber recht schnell Keime ansiedeln. Zudem kann es sein, dass die Wirkstoffe ihre Wirkung verlieren oder sich gar schädliche Abbaustoffe bilden. Grundsätzlich sollten Präparate, die länger als ein halbes Jahr geöffnet sind, deshalb entsorgt werden.

Bei Präparaten wie Augentropfen oder Nasensprays wiederum gilt, dass die Haltbarkeit nach dem Öffnen oft auf vier oder sechs Wochen begrenzt ist. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Verpackung zu finden.

Davon abgesehen sollten Präparate, die mit Schleimhäuten oder den Augen in Kontakt kommen, aber generell nur von einer Person verwendet und nach dem Ende der Behandlung entsorgt werden. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sich Bakterien ansiedeln, die dann bei einer Weiterverwendung das nächste Familienmitglied anstecken.

 

Gruppe 2: unempfindliche Arzneimittel

Bei jedem Arzneimittel muss ein Verfallsdatum auf der Verpackung stehen. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, dieses Datum aufzudrucken. Gleichzeitig ist garantiert, dass das Präparat bis zum Verfallsdatum wirksam ist. Um zu ermitteln, wie lange ein Präparat stabil bleibt, wird es im Labor Wärme, Feuchtigkeit und Druck ausgesetzt, um den Verfall zu simulieren.

Eine Tablette, die im unbeschädigten Blister steckt, ist aber nicht am Tag nach dem angegebenen Verfallsdatum plötzlich unwirksam. Schmerzmittel und andere Medikamente in fester Form, die einzeln in einem schützenden Blister verpackt sind, können deshalb noch verwendet werden, wenn das Verfallsdatum gerade erst abgelaufen ist. Ist das Verfallsdatum hingegen schon länger überschritten, sollten sie entsorgt werden.

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Medikamente auf Alkoholbasis und medizinische Produkte mit desinfizierenden Substanzen sind oft auch nach Ablauf des Verfallsdatums noch in Ordnung. Das liegt daran, dass der Alkohol oder die desinfizierenden Substanzen wie Konservierungsmittel wirken.

Solche Präparate können daher noch benutzt werden, sofern sich Farbe, Geruch und Konsistenz nicht verändert haben und sie vor weniger als einem halben Jahr angebrochen wurden. Auch Heilerde ist im Normalfall weit über das Verfallsdatum hinaus bedenkenlos verwendbar.

 

Gruppe 3: individuell angefertigte Arzneimittel

Manchmal verordnet der Arzt eine Arznei, die in der Apotheke individuell für den Kunden angefertigt wird. Meist handelt es sich um eine Creme oder eine Salbe. Auf dem Tiegel oder der Dose ist dann genau angegeben, wie lange das Präparat benutzt werden kann.

Diese Angabe erfolgt zum einen durch ein konkretes Verfallsdatum und zum anderen durch eine Frist, die ab dem Öffnen gilt. Diese Vorgaben sollten unbedingt eingehalten werden. Denn Arzneien nach individuell verordneten Rezepturen enthalten in aller Regel gar keine oder nur sehr wenig Konservierungsstoffe.

Deshalb können sich Bakterien schneller ausbreiten und beim Kontakt mit Sauserstoff kann es zu einer Oxidation kommen. Nach Ablauf des Verfallsdatums sollten die Präparate deshalb auf jeden Fall entsorgt werden. Und bis dahin ist es ratsam, sie im Kühlschrank aufzubewahren. Im Kühlschrank werden die Verfallsprozesse nämlich verzögert.

 

Gruppe 4: sensible Arzneimittel

Es gibt Medikamente, die unbedingt im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen. Insulin und einige Asthmasprays gehören beispielsweise dazu. Um die Kühlkette nicht zu unterbrechen, bekommt der Kunde dann in der Apotheke eine spezielle Transportbox mit.

Die Medikamente sind deshalb so sensibel, weil die Wirkstoffe bei diesen Arzneien vergleichsweise instabil sind. Fehlt die Kühlung, verlieren die Inhaltsstoffe ihre Wirkung und die Medikamente gehen kaputt. Sollte ein Medikament, das eigentlich in den Kühlschrank gehört, aus Versehen in der Hausapotheke gelandet sein, muss es auf jeden Fall entsorgt werden.

 

Gruppe 5: steril verpackte Heilmittel

Neben Tabletten, Säften, Tropfen und Salben finden sich in der Hausapotheke auch steril verpackte Heilmittel. Pflaster, Mullbinden, Kompressen, Kanülen und Spritzen gehören beispielsweise dazu. Auf diesen Heilmitteln ist ebenfalls ein Verfallsdatum aufgedruckt, das sich auf die Keimfreiheit bezieht.

Der Hersteller garantiert somit, dass das jeweilige Medizinprodukt bis zum angegebenen Datum steril ist. Kanülen sollten nach Ablauf dieses Datums dann auch tatsächlich besser entsorgt werden. Spritzen hingegen können durchaus noch als Dosierhilfe für beispielsweise den Husten- oder Fiebersaft verwendet werden.

Bei Pflastern, Kompressen und Mullbinden gilt: Nach Ablauf des Verfallsdatums sollten sie nicht mehr verwendet werden, um offene Wunden damit abzudecken. Im schlimmsten Fall könnte es nämlich zu einer Infektion kommen. Um eine Druckstelle am Fuß oder unter einem Träger auszupolstern, um einen Verband zu fixieren oder als zusätzliche Abdeckung über einer verbundenen Stelle können sie aber bedenkenlos benutzt werden.

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Und noch ein Hinweis zum Schluss:

Alle Arzneimittel in der Hausapotheke sollten immer in der Originalverpackung samt Beipackzettel aufbewahrt werden. Die kleinen Kartons nehmen zwar etwas Platz weg. Aber zum einen ist die Verpackung ein zusätzlicher Schutz und zum anderen lassen sich auf diese Weise Verwechslungen vermeiden.

Zudem kann bei Unsicherheit auf dem Beipackzettel nachgelesen werden, wann, wie und in welcher Menge das Medikament eingenommen werden muss. Sollte es zu einem echten Notfall kommen, ist es außerdem für den Arzt sehr hilfreich, wenn er anhand der Verpackung und des Beipackzettels nachvollziehen kann, was der Patient zu sich genommen hat.

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