Das umfasst alles von Putzfrau über Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit. Dazu zählen keine Hausmeister, die sich um alle Wohnungen des Hauses kümmern, weil der Arbeitgeber in so einem Fall dann nicht mehr als Einzelperson fungiert.
Es gibt natürlich für eine Haushaltshilfe, die in einem privat Haushalt beschäftigt ist keinen Tarifvertrag oder Ähnliches. Aus diesem Grund ist natürlich auch der Stundenlohn nicht gesetzlich geregelt. Sprich: Der Arbeitgeber kann der Haushaltshilfe so wenig Stundenlohn zahlen, wie er mag, solange sie für dieses Geld arbeitet. Wichtig ist einzig und allein, dass die Haushaltshilfe nicht mehr als 400 Euro in einem Monat verdient. Es gibt also auch keine Begrenzung der Stundenanzahl.
» 1 Kommentar
1"Richtwerte" am Thursday, 30 April 2009 17:08von Simone
Auch wenn es keine Tarifverträge gibt, gibt es schon Richtwerte, an denen man sich ganz gut orientieren kann. Wenn man davon ausgeht, dass z.B. die Haushaltshilfe 2-3 Stunden am Tag da ist, liegt der Stundenlohn bei ca. 8 Euro. Und wenn man dann bedenkt, dass das ganze steuerfrei ist, ist das 1. ordentlich und 2. mehr, als andere regulär und mit Tarifvertrag verdienen!